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Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung des Verbands SGfK bezweckt die Sicherstellung der laufenden fachlichen Qualifikation der PsychotherapeutInnen GFK und ProzessbegleiterInnen GFK. Die Erfüllung der Fortbildungsanforderungen berechtigt zur Aufnahme in die Liste der PsychotherapeutInnen und ProzessbegleiterInnen GFK.

Grundzüge des Fortbildungsreglements

  • Der Umfang der Fortbildungen umfasst für …
    … PsychotherapeutInnen GFK mindestens 240 Stunden
    … ProzessbegleiterInnen GFK mindestens 180 Stunden
    innerhalb von 3 Jahren. Die als Weiterbildung zählenden Inhalte können im Fortbildungsreglement SGfK unter Ziff. 4 nachgelesen werden.
  • Mindestens 20% der Fortbildungen müssen innerhalb des GFK-Ansatzes absolviert werden.
  • Bei einem Arbeitspensum unter 40% muss nur die Hälfte (50%) der Fortbildungsstunden erbracht werden.
  • Alle 3 Jahre muss im Rahmen des Qualitätszirkels (QZ) der Nachweis erbracht werden, dass die Fortbildungen in Bezug auf Qualität und Quantität den Vorgabem gemäss Fortbildungsreglement SGfK entsprechen.
  • Es ist ein Fortbildungsprotokoll zu führen.

Qualitätszirkel

Die jährlich stattfindenden Qualitätszirkel werden von den QZ-Verantwortlichen organisiert. Die Teilnehmenden besprechen ihre Fortbildungen aufgrund der im Voraus eingereichten Fortbildungsprotokolle. Das Hauptgewicht liegt inhaltlich auf der Einschätzung der persönlichen und beruflichen Entwicklung.

Ethikkommission

Die Ethikkommission vom Verband SGfK ist zuständig für alle berufsethischen Fragen im Tätigkeitsbereich des Ausbildungsinstitutes GFK und der beruflichen Tätigkeit der Psychotherapeutinnen und  -therapeuten sowie der Personzentrierten Prozessbegleiterinnen und  -begleiter des Verbands SGfK.

Angefragt werden kann die Ethikkommission von:

  • Personen in Therapie oder Beratung/Prozessbegleitung
  • Therapeutinnen und Therapeuten sowie Personzentierte Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter
  • Personen in Ausbildung am Ausbildungsinstitut GFK
  • Ausbildnerinnen und Ausbildner am Ausbildungsinstitut GFK

Im Beschwerdefall oder bei ethischen Fragen/Anliegen:

  • Die Wahl des Kommissionsmitgliedes in Bezug auf Fragen oder Beschwerden ist frei. Die Ansprechperson bespricht die Fragen oder Beschwerden mit den Kolleg*innen in der Ethikkommission.
  • Die fragende oder einen Vorwurf erhebende Person kann ihr Anliegen schriftlich oder mündlich einreichen.
  • Unser Vorgehen im Beschwerdefall: In einer ersten Phase bieten wir Gelegenheit für ein Gespräch. Als nächstes vermitteln wir zwischen den Parteien und klären den Sachverhalt unter Voraussetzung der freiwilligen Mitarbeit des Beklagten. Ist eine Vermittlung nicht möglich, kann die beschwerdeführende Person an die Ethikkommission des zuständigen Verbandes weiter gewiesen werden.
  • Klientinnen und Klienten sind berechtigt, die Verbandszugehörigkeit ihrer Therapeutin/Prozessbegleiterin oder ihres Therapeuten/Prozessbegleiters, ihrer Ausbildnerin oder ihres Ausbildners zu erfahren.

Informationsblatt Ethikkommission_2022 (PDF)
Verfahrensordnung Ethikkommission SGFK GFK_2022 (PDF)
Mitglieder der Ethikkommission