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Die Ethik­kom­mis­si­on vom Ver­band SGfK ist zustän­dig für alle berufs­ethi­schen Fra­gen im Tätig­keits­be­reich des Aus­bil­dungs­in­sti­tu­tes GFK und der beruf­li­chen Tätig­keit der Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und  ‑the­ra­peu­ten sowie der Per­son­zen­trier­ten Pro­zess­be­glei­te­rin­nen und  ‑beglei­ter des Ver­bands SGfK.

Ange­fragt wer­den kann die Ethik­kom­mis­si­on von:

  • Per­so­nen in The­ra­pie oder Beratung/Prozessbegleitung
  • The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten sowie Per­son­zen­tier­te Pro­zess­be­glei­te­rin­nen und Pro­zess­be­glei­ter
  • Per­so­nen in Aus­bil­dung am Aus­bil­dungs­in­sti­tut GFK
  • Aus­bild­ne­rin­nen und Aus­bild­ner am Aus­bil­dungs­in­sti­tut GFK

Im Beschwer­de­fall oder bei ethi­schen Fragen/Anliegen:

  • Die Wahl des Kom­mis­si­ons­mit­glie­des in Bezug auf Fra­gen oder Beschwer­den ist frei. Die Ansprech­per­son bespricht die Fra­gen oder Beschwer­den mit den Kolleg*innen in der Ethik­kom­mis­si­on.
  • Die fra­gen­de oder einen Vor­wurf erhe­ben­de Per­son kann ihr Anlie­gen schrift­lich oder münd­lich ein­rei­chen.
  • Unser Vor­ge­hen im Beschwer­de­fall: In einer ersten Pha­se bie­ten wir Gele­gen­heit für ein Gespräch. Als näch­stes ver­mit­teln wir zwi­schen den Par­tei­en und klä­ren den Sach­ver­halt unter Vor­aus­set­zung der frei­wil­li­gen Mit­ar­beit des Beklag­ten. Ist eine Ver­mitt­lung nicht mög­lich, kann die beschwer­de­füh­ren­de Per­son an die Ethik­kom­mis­si­on des zustän­di­gen Ver­ban­des wei­ter gewie­sen wer­den.
  • Kli­en­tin­nen und Kli­en­ten sind berech­tigt, die Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit ihrer Therapeutin/Prozessbegleiterin oder ihres Therapeuten/Prozessbegleiters, ihrer Aus­bild­ne­rin oder ihres Aus­bild­ners zu erfah­ren.

Infor­ma­ti­ons­blatt Ethikkommission_2022 (PDF)
Ver­fah­rens­ord­nung Ethik­kom­mis­si­on SGFK GFK_2022 (PDF)
Mit­glie­der der Ethik­kom­mis­si­on